Plakat mit dem Spruch: Zusammen für Demokratie

Erklärung für Demokratie und Menschenrechte

Mit großer Sorge beobachten wir die Entwicklung in unserer Zivilgesellschaft, in der in erschreckendem Ausmaß polarisiert wird, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus beständig zunehmen, Hass, Respektlosigkeit und teilweise sogar Gewalt gegen Minderheiten als vermeintlich legitimes Mittel der Auseinandersetzung angesehen werden. Es werden Feindbilder heraufbeschworen, um solcherlei Verhalten zu legitimieren.

Das Grundgesetz deklariert die Würde des Menschen als unantastbar. Es benennt dabei keine Ausnahmen. Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung und politische Orientierung sind keine Ausschlusskriterien für die Unantastbarkeit menschlicher Würde. Es billigt zudem allen Menschen Freiheit und Gleichheit zu. Auch die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert für jeden Menschen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. 

Christlicher Glaube fordert zur Nächstenliebe und zum besonderen Schutz und zur besonderen Fürsorge für hilfsbedürftige und benachteiligte Menschen wie auch für fremde Menschen im eigenen Land heraus: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. (Matthäus 22,39) Brich dem Hungrigen dein Brot, und die im Elend ohne Obdach sind, führe ins Haus. (Jesaja 58,7) Wenn ein Fremder bei euch wohnt in eurem Land, den sollt ihr nicht bedrücken. (3. Mose 19,33)

Wir fühlen uns den genannten Grundsätzen verpflichtet und treten für eine Gesellschaft ein, die jedem Menschen, der in unserem Land lebt, grundsätzlich die gleichen Rechte garantiert. Die demokratische Grundordnung unseres Landes darf nicht in Frage gestellt werden. Sie garantiert jedem Menschen Freiheit und Gleichheit. Durch den Grundsatz der Gewaltenteilung sowie der Unabhängigkeit der Justiz stützt sie ein Rechts- und Sozialstaatsprinzip, das allen Menschen Sicherheit und ein Mindestmaß an Teilhabe garantiert.

Zu den Prinzipien der demokratischen Grundordnung gehört auch die Meinungsfreiheit. Sie ermöglicht im gesellschaftlichen und politischen Diskurs einen regelmäßigen kritischen Diskurs über alle gesellschaftlichen und politischen Themen. Dieser Diskurs sollte immer zu politischen Entscheidungen beitragen, die Menschen nicht einseitig benachteiligen oder diskriminieren, sondern zum Wohle des gesamten Volkes getroffen werden.

Allen Versuchen, einzelnen Bevölkerungsgruppen, insbesondere fremden Menschen und solchen, die in unserem Land Schutz suchen, pauschal Menschenrechte vorzuenthalten, sowie Menschen auszugrenzen, zu bedrohen oder gegen einzelne Menschen Gewalt anzuwenden, erteilen wir eine Absage.

Als Christinnen und Christen wie auch als Bürgerinnen und Bürger in Erwitte und Anröchte fühlen wir uns einem christlichen Menschenbild verpflichtet, das allen Menschen gleiche Chancen einräumt unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer äußeren Erscheinung oder ihrer Religion.

Nach diesem Grundsatz möchten wir in unserer Gemeinde wie auch in unseren Kommunen verfahren.

Erwitte, 05.03.2025                             

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Erwitte

Prävention gegen sexualisierter Gewalt

Eine große Zahl bekannter Fälle sexuellen Mißbrauchs in den vergangenen Jahrzehnten in beiden großen Kirchen und die nicht ausreichende oder häufig gar nicht stattgefundene Aufklärung und Aufarbeitung hat großen Schaden hinterlassen - vor allem bei den Betroffenen, aber auch in den Kirchen bei allen Menschen, die für einen respektvollen und achtsamen Umgang der Menschen miteinander in den Kirchen einstehen, wie auch bei den Menschen, die durch diese Fälle und den innerkirchlichen Umgang mit diesen Fällen das Vertrauen in die Kirchen verloren haben. 

Inzwischen wird in der katholischen wie in der evangelischen Kirche die Aufarbeitung der Versäumnisse der Vergangenheit vorangetrieben. Gleichzeitig werden Maßnahmen eingeleitet, die jede Art sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirchen, ihren Einrichtungen und Gemeinden vorbeugen und vermeiden helfen sollen. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich dazu ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegeben. 

Auch die Kirchengemeinden sind gefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zur Prävention sexualisierter Gewalt zu tun. Dazu gehört ein umfassendes Schutzkonzept, zu dessen Einzelmaßnahmen eine Potential- und Risikonanalyse zu den Grundstücken, Gebäuden und Veranstaltungen der Gemeinde, Schulungen für Menschen der Gemeinde in besonderer Verantwortung, die regelmäßige Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für hauptamtlich Tätige sowie ehrenamtlich Tätige mit leitender Verantwortung und eine Selbstverpflichtungserklärung für hauptamtlich Tätige zählen. 

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Erwitte hat nach umfangreicher Vorarbeit nun ein solches Schutzkonzept beschlossen.

Ein weiterer wichtiger Baustein des Schutzkonzepts ist die Handlungskette Meldepflicht, die im Falle eines Verdachts sexualisierter Gewalt klare Handlungsempfehlungen gibt, verbunden mit einer schriftlichen Sachdokumentation. Diese Handlungskette stellen wir hier auf unserer Homepage zur Verfügung: Handlungskette Meldepflicht